Die Kosten einer Abmahnung wegen Musik können variieren. In der Regel übersteigen die Anwaltskosten bereits die Marke von 1.000 Euro. Je nach Situation kommen individuelle Schadensersatzforderungen, die sich nach der Dauer der Nutzung und der Reichweite des Reels richten. Insgesamt können so schnell Forderungen im mittleren vierstelligen bis fünfstelligen Bereich entstehen. Viele Abgemahnte sind deshalb schockiert, weil sie nicht verstehen, wo der konkrete Schaden liegen soll. Das Urheberrecht lässt aber einen sog. analogen Lizenzschaden genügen, der nach der Methode "Was wäre wenn" berechnet wird. Da Musiklabels und Künstler von einem hohen Schadensersatz profitieren, bemessen sie den Schaden häufig anhand von Branchentabellen. Allerdings ist mehr als zweifelhaft, ob dies dem rechtlichen Grundsatz der Einzelbewertung entspricht. Denn nicht alle Accounts auf Social Media & Co. können gleichgesetzt werden. So werden große Anbieter regelmäßig mehr für Rechte an Musik bezahlen, als kleine Anbieter. Außerdem wird es einen Unterschied machen, ob es sich um ein "aus der Hüfte" geschossenes Reel handelt, oder eine professionelle Produktion. In jedem Fall sollten Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung an uns wenden, für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir kennen die Argumente, mit denen wir die Gegenseite zum einlenken bewegen.