Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblich illegalem Filesharing erhalten haben, dann sind Sie in bester Gesellschaft. Obwohl Internet Tauschbörsen an Bedeutung verloren haben, erreichen uns weiterhin täglich Filesharing Abmahnungen. Das ist verständlich, da insbesondere die Filmindustrie ein wirtschaftliches Interesse daran hat, dass die Filme legal gekauft oder gestreamt werden und nicht kostenlos über heruntergeladen werden. Besonders die Unternehmen Constantin Film Verleih GmbH, LEONINE Licensing GmbH (vormals Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft), Studiocanal GmbH, Tiberius Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH und Warner Bros. Entertainment Inc. verfolgen die illegale Verbreitung von Filmen im Internet.
Filesharing beschränkt sich allerdings nicht nur auf Filme. Jedes digitale Werk kann über Internet Tauschbörsen gehandelt werden, daher sind auch Musikalben und Software regelmäßig Gegenstand von Filesharing Abmahnungen.
Das Problem: Die Abmahnung richtet sich immer gegen den Anschlussinhaber, der zwar über die IP Adresse seines Anschlusses ermittelt wurde, allerdings nur in den seltensten Fällen die Urheberrechtsverletzung auch tatsächlich begangen hat. Die Kanzlei versendet außerdem tausende Abmahnungen wegen Filesharing, die alle nach demselben Muster aufgebaut sind. Damit stellen die Rechtsanwälte von Frommer Legal die Rechtslage stets als eindeutig dar, was Sie zur schnellen Erfüllung der Ansprüche bewegen soll.
Lassen Sie sich von Frommer Legal nicht verunsichern und nutzen Sie unseren Abmahncheck für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres individuellen Falles. In der Vergangenheit konnten wir vielen Mandanten bei der vollständigen Abwehr der Abmahnung helfen oder zumindest einen erheblichen Nachlass auf die Forderung verhandeln.
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