Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte versendet regelmäßig Forderungsschreiben für die dpa picture alliance GmbH wegen Urheberrechtsverletzung. Ihren Namen ermittelt die Kanzlei über das Impressum. Die Schreiben haben in der Regel den Betreff "Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website ..." oder "Urheberrechtsverletzung in den sozialen Medien". Im Anschluss erfolgen Ausführungen zum Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung und eine Kostenaufstellung. Die KSP Rechtsanwälte fordern damit für die dpa picture alliance die Zahlung von Schadensersatz, Dokumentationskosten sowie Anwaltskosten. Die Bilder um die sich der Vorwurf dreht werden selbst nicht in dem Schreiben wiedergegeben, allerdings findet sich häufig eine sog. IPTC Headline.
Nicht jedes Schreiben der KSP Rechtsanwälte ist eine Abmahnschreiben. Sie erkennen dies am Hinweis auf der zweiten Seite "Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung werden derzeit nicht geltend gemacht". Der wichtigste Unterschied zwischen einem Abmahnschreiben und einem Forderungsschreiben ist, dass der Urheber mit erstem auch die Unterlassung der Urheberrechtsverletzung fordert. Das ist für viele Betroffene verwirrend, weil sie auch im Forderungsschreiben den Hinweis erhalten, dass das Foto unverzüglich zu löschen ist.
Wo ist also der Unterschied? Beschränkt sich die Forderung der dpa Picture-Alliance GmbH bzw. ihrer Rechtsanwälte der Kanzlei KSP auf die Erstattung von Anwaltskosten und Zahlung eines Schadensersatzes, zuzüglich Zinsen für die angeblich illegale Nutzung eines oder mehrerer Fotos, dann liegt ein Forderungsschreiben vor. Gegenstand der Schreiben ist also nur eine Schadensersatzforderung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Werden Sie zusätzlich zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung aufgefordert, dann liegt ein Abmahnschreiben vor. Näheres dazu regelt das Urheberrecht in den §§ 97 UrhG.
Das Wichtigste für Sie: Die Kosten eines bloßen Forderungsschreibens sind geringer. Handeln Sie also schnell, um einer kostspieligen Abmahnung zuvorzukommen.