Wenn Sie Fotos von Herrn Knieper ohne seine Zustimmung genutzt haben, dann liegt grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Berechtigung seiner Forderungen ist dennoch immer häufiger zu hinterfragen. Aufgrund der uns vorliegenden Abmahnschreiben und Informationen vertreten wir mittlerweile die Auffassung, dass die Abmahnungen von Herrn Knieper zumindest teilweise rechtsmissbräuchlich sind. Uns liegen diverse Abmahnschreiben vor. Teilweise lässt Folkert Knieper im Ausland abmahnen, obwohl deutsches Urheberrecht gar nicht anwendbar ist. In anderen Fällen verlangt Herr Knieper horrenden Lizenzschaden für einfache Lichtbilder. Mit ein wenig Recherche im Internet werden Sie schnell herausfinden, dass Herr Knieper massenhaft gegen die Veröffentlichung und Vervielfältigung seiner Bilder vorgeht. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es dann, wenn die Einnahmen aus Abmahnungen höher sind, als die Einnahmen aus der Lizenzierung von Bildern und die Anwaltskanzleien nur im Erfolgsfall ihr Honorar erhalten. Dessen ungeachtet sind die Abmahnungen von Herrn Knieper durchweg überzogen, da er für einfache Lichtbilder häufig ein vielfaches an marktüblichem Honorar fordert.