Hilfe vom Anwalt bei Filesharing Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich über eine Tauschbörse Filesharing betrieben haben sollen? Senden Sie uns das Abmahnschreiben zu. Wir verteidigen Ihre Rechte bei Abmahnungen wegen Filesharing.
Abmahnheld - Ihr Abmahnanwalt
unsere MISSION

Filesharing Abmahnung? Zahlen Sie weniger oder nichts!

Täglich werden Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen. Ganz gleich wie der Vorwurf lautet. Wir schützen Sie vor unwirksamen und überhöhten Forderungen.
Erlangen Sie Klarheit
Erfahren Sie unkompliziert, schnell und kostenlos, ob es sich lohnt, gegen die Filesharing Abmahnung vorzugehen. Sehen wir keine Chance für eine Verbesserung Ihrer Lage, dann sagen wir Ihnen das auch.
Vermeiden Sie Fehler
Überlassen Sie uns die Verhandlung mit dem Gegner, um sich vor unnötigen Risiken zu schützen. Bei einer Filesharing Abmahnung wird jedes Wort gegen Sie verwendet. Wir halten dagegen.
Senken Sie Ihre Kosten
Durch jahrelange Bearbeitung von Filesharing Abmahnungen wissen wir, dass die Forderungen in vielen Fällen durch konsequente und zielführende Verhandlungen erheblich gesenkt oder sogar ganz abgewiesen werden können.
Verteidigen Sie Ihre Rechte
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt und oftmals scheitert der Abmahner vor Gericht. Sie haben auch Rechte, machen Sie diese geltend, indem Sie einen Anwalt einschalten, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Ihre Vorteile

Diese Erfahrung haben Mandanten bei uns gemacht

SO FUNKTIONIERT ABMAHNHELD

Drei einfache Schritte zum Recht

Wir sind eine der modernsten Kanzleien Deutschlands. Sie können uns zu jeder Zeit kontaktieren. Vom Erstkontakt bis zur Ausführung des Mandats vergehen im besten Fall wenige Stunden.
Abmahnheld Abmahncheck - Einfach online Abmahnung prüfen lassen
Abmahncheck starten
Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Das ist ärgerlich aber kein Grund zur Panik. Übermitteln Sie uns die Abmahnung einfach über unser Online Formular. Wir helfen Unternehmen und Verbrauchern.
Abmahnheld Erstgespräch - Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung
Ersteinschätzung erhalten
Wir prüfen die Abmahnung, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, die Forderungen berechtigt sind und besprechen mit Ihnen das beste Vorgehen zur Abwehr der Abmahnung. Kostenlos & Unverbindlich.
Abmahnheld an Ihrer Seite - Wir verteidigen Sie bei Abmahnungen
Wir verteidigen Ihre Rechte
Erst im Anschluss erfolgt auf Wunsch eine Beauftragung durch Sie. Wir treten dann mit dem Abmahner oder seinem Anwalt in Kontakt. Dadurch sorgen wir dafür, dass die notwendigen Fristen gewahrt werden und verhandeln ein positives Ergebnis für Sie.
Wie können wir Ihnen helfen?
Starten Sie jetzt den Abmahnheck und erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Durchführung dauert nur 3 Minuten.
DAS sind wir

Ihr zuverlässiger Partner bei Abmahnungen wegen Filesharing

"Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte wie z.B. Musik, Filme oder Computerspiele über eine Internettauschbörse geteilt haben? Damit sind Sie nicht allein. Jährlich werden Tausende Filesharing Abmahnungen in Abmahnwellen von Abmahnkanzleien verschickt. Nach unserer Erfahrung sind viele Filesharing Abmahnungen fehlerhaft oder überzogen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, wir kennen die Abmahner. Abmahnheld hat sich darauf spezialisiert, Schadensersatzansprüche durch Abmahnschreiben abzuwehren und Abgemahnte vor hohen Kosten zu schützen."
Marcin Zieliński LL.M.
Rechtsanwalt
Ein Anwalt dem Sie vertrauen können
Abmahnheld ist zu 100% ein anwaltlicher Service, nur moderner als der Anwalt den Sie kennen. Wenn Sie uns wegen einer Filesharing Abmahnung mandatieren, dann steht Ihnen von Anfang bis Ende des Mandats ein Rechtsanwalt zur Seite, der ausschließlich Ihr Interesse vertritt. Unabhängig, kompetent und fokussiert.
Fokussiert auf Abmahnungen
Wir können auch anders, aber am liebsten machen wir Abmahnungen. Warum? Abmahnungen auch wegen Filesharing sind ein Mittel um außergerichtlich Streit beizulegen. Das können wir gut. Denn wir sind nicht nur juristisch tief im Thema eingearbeitet, wir verfügen auch über die notwendige Erfahrung, um Verhandlungen zu Ihren Gunsten zu führen.
Mandantenorientiert
Zufriedene Mandanten sind unsere Mission. Wir wollen Ihr Problem mit der Filesharing Abmahnung lösen und nicht sinnlose Verfahren führen. Daher bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Wir teilen Ihnen genau mit, wie wir Ihnen mit der Abmahnung helfen können und wie hoch die Kosten sind. Wenn Sie uns beauftragen, dann leiten wir noch am selben Werktag alle erforderlichen Schritte ein, um Ihre Rechte zu schützen.

100% Anwaltlicher Service

Top-Bewertungen

Hilfe bei Filesharing Abmahnungen

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblich illegalem Filesharing erhalten haben, sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite finden Sie Hilfe und alle wichtigen Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing. Solche Abmahnungen sind in der Regel mit einer Aufforderung zur Zahlung eines Lizenzschadens und Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Abmahnheld ist ihr Anwalt bei Filesharing Abmahnungen und hilft auch Ihnen. Durch den Fokus auf Abmahnungen helfen wir kompetent, schnell und zu fairen Preisen. Wir haben Erfahrung aus diesem Bereich mit tausenden Abmahnungen und vertreten Mandanten außergerichtlich und bei Klagen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um schnell Klarheit über Ihre Situation zu erhalten und die Abmahnung möglichst erfolgreich abzuwehren.
Richtiges Verhalten bei einer Filesharing Abmahnung
Antworten Sie dem Abmahner nicht
Versuchen Sie nicht mit dem Abmahner oder der Anwaltskanzlei zu verhandeln. Dabei können Sie versehentlich wichtige Informationen liefern. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft.
Zahlen Sie nicht an den Abmahner
Oftmals werden mit Filesharing Abmahnungen sofort Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Diese Beträge sind häufig zu hoch angesetzt. Wir prüfen umfassend, ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt und die Forderung berechtigt ist.
Starten Sie den Abmahncheck
Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sonst droht eine Unterlassungsklage. Schreiben Sie uns so früh wie möglich an. Wir besprechen mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Fall, damit wir die Abmahnung in Ihrem Sinne abwehren können.

Abmahnkanzleien und Abmahner

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann ist uns der Abmahner oder die beauftragte Kanzlei häufig schon bekannt. Daher wissen wir, wo wir ansetzen müssen, um die Abmahnung bestmöglich abzuwehren. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste bekannter Kanzleien und Abmahner (z.B. Unternehmen, Bildagenturen und Fotografen), die regelmäßig Abmahnungen versenden. Wenn Sie Adressat eines Schreibens sind und zur Unterlassung oder Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden, dann sollten Sie uns dies unbedingt vorlegen.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Filesharing Abmahnung

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, wegen dem unerlaubten verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen, Musik oder Software, dann ist das sehr ärgerlich. Filesharing Abmahnungen werden regelmäßig nicht durch den Urheber selbst, sondern durch seinen Rechtsanwalt versendet. Gefordert wird in der Regel Schadensersatz und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Abgemahnte Personen sind häufig schockiert, weil mit der Filesharing Abmahnung schnell mehrere tausend Euro gefordert werden und sie nur deswegen abgemahnt werden, weil sie der Anschlussinhaber sind. Nachfolgend haben wir für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen bei Filesharing Abmahnungen zusammengefasst. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter +49 30 6293 73252 oder schreiben Sie uns eine E‒Mail.
Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharing
Laden Sie die Abmahnung hoch und ein Anwalt wird sich mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen melden.

1. Was ist Filesharing?

Filesharing bezeichnet den Austausch von Dateien zwischen Nutzern über ein Netzwerk. Meistens erfolgt dies über das Internet, wobei die Dateien entweder auf den Computern der beteiligten Personen oder auf speziellen Servern liegen, von wo aus sie an interessierte Nutzer verteilt werden. Es gibt dabei keine Beschränkungen hinsichtlich der Dateigröße, weshalb diese Plattformen oft genutzt werden, um besonders große Dateien zu versenden. Üblicherweise werden Dateien während des Herunterladens gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt, um die Effizienz des Netzwerks zu steigern.
Abhängig von der Technologie der jeweiligen Filesharing-Plattform ist häufig eine spezielle Software erforderlich, um Dateien zu teilen oder zu empfangen. Allerdings gibt es zunehmend auch Lösungen, die den Austausch direkt über den Browser ermöglichen. Darüber hinaus wird der Begriff Filesharing heutzutage auch für den Austausch kleinerer Dateien über Messenger, E-Mail und ähnliche Dienste verwendet.
Im Rahmen von Abmahnungen fällt der Begriff Filesharing regelmäßig im Zusammenhang mit sog. Internet Tauschbörsen, die meistens als Peer to Peer Netzwerke (P2P) aufgebaut sind. Peer to Peer bedeutet, dass Daten nicht von einem zentralen Server, sondern direkt von den Computern anderer Nutzer heruntergeladen werden. Die Nutzer sind also sowohl Datensender als auch Datenempfänger.
Damit Filesharing im Rahmen von Peer to Peer Netzwerken funktionieren kann, ist ein sog. Filesharing Protokoll erforderlich. Ein Filesharing-Protokoll ist eine Reihe von Regeln und Standards, die den Austausch von Dateien zwischen Computern oder Geräten über ein Netzwerk, wie das Internet, ermöglichen. Diese Protokolle definieren, wie Dateien gesendet, empfangen und synchronisiert werden, um sicherzustellen, dass der Datenaustausch effizient und zuverlässig erfolgt
Das bekannteste Filesharing Protokoll für P2P ist BitTorrent. BitTorrent selbst ist eine neutrale Technologie. Allerdings wird das Filesharing Protokoll auch häufig von Filesharing Software genutzt, die für den illegalen Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte missbraucht wird. Wenn Sie z.B. eine Filesharing Abmahnung von von Frommer Legal erhalten haben, dann wird Ihnen dieser Abschnitt bekannt vorkommen:
Auszug Frommer Legal Filesharing Abmahnung - Erklärung Filesharing-Software
Auszug Frommer Legal Filesharing Abmahnung - Erklärung Filesharing-Software

Definition von Filesharing

  • Filesharing ist ein weiter Oberbegriff. Es bedeutet das Tauschen von Dateien über eine Online-Tauschbörse mittels Filesharing Protokoll wie BitTorrent oder eMule.
  • Es gibt verschiedene Formate von Dateien, die getauscht werden können, wie Audiodateien, Videos, Fotos, Programme, Bücher und Textdateien.
  • Filesharing ist grundsätzlich legal. Allerdings wird das Protokoll auch häufig für den illegalen Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte missbraucht.

Beispiele für Filesharing

  • Filesharing wird grundsätzlich für legale Zwecke wie die Verteilung von Linux-Distributionen oder Updates großer Softwarepakete verwendet. Allerdings wird das Protokoll auch häufig für den illegalen Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte in Tauschbörsen missbraucht.
  • Der Austausch von Dateien kann über verschiedene Plattformen und Software erfolgen. Am bekanntesten sind Programme wie z.B. BitTorrent, eMule oder BitLord.
  • Es gibt viele verschiedene Formate von Dateien, die getauscht werden können, wie Audiodateien, Videos, Fotos, Programme, Bücher und Textdateien.

Unterschied zwischen Streamingportalen und Tauschbörsen

  • Anbieter von Streaming wie Netflix oder Amazon Prime bieten Filme und Serien in Form von Streams an, ohne dass die Dateien unter den Nutzern geteilt werden. Es wird immer nur ein Bruchteil der Dateien über das Internet heruntergeladen. Der Nutzer muss sich zuvor ein Konto anlegen. Viele Streaming Anbieter stellen eigene Apps dafür bereit. Dabei handelt es sich im weitesten Sinne auch um Filesharing Programme. Streaming ist in der Regel legal, es gibt aber auch illegale Streaming Plattformen, auf denen Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material runterladen.
  • Tauschbörsen hingegen ermöglichen das Herunterladen und Teilen von Dateien zwischen Nutzern. Der Zugang zu erfolgt in der Regel über Filesharing Programme, die zuvor auf dem Computer installiert werden müssen. Zwingend ist dies allerdings nicht.
  • Wenn Sie an einer Tauschbörse teilnehmen wolle, dann achten Sie darauf, dass die Daten kein urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten. Sollten Ihre Kinder Nutzer einer Tauschbörse sein, dann klären Sie sie so früh wie möglich über die Risiken auf. Viele Inhalte (wie z.B. Filme oder Serien) werden hier illegal zum Download angeboten.

2. Warum erhalte ich eine Abmahnung wegen Filesharing

Eine Abmahnung wegen Filesharing erhält man typischerweise, wenn über den eigenen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien in Tauschbörsen oder Peer-to-Peer Netzwerken geteilt wurden. Unternehneb überwachen diese Tauschbörsen und können über die IP-Adresse Ihren Internetanschluss identifizieren. Spezialisierte Kanzleien verschicken dann im Auftrag der Urheber Abmahnschreiben mit vorformulierten Unterlassungserklärungen und Ansprüchen. Besonders häufig betrifft dies das illegale Teilen von: Filmen und Serien, Musik, Videos aber auch Computerspielen.
Viele Anschlussinhaber sind zunächst schockiert, wenn eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten. Das liegt auch daran, dass die Urheberrechtsverletzung häufig gar nicht durch sie, sondern durch andere Personen begangen wurde (z.B. Kinder oder WG-Behwohner). Typischerweise hat der Anschlussinhaber diesen Personen Zugang zum Internet für legale Zwecke gewährt (z.B. Streaming) und wusste nichts davon, dass die Personen illegal Daten über eine Tauschbörse teilen. Bei einer Abmahnung wegen Filessharing sollten Sie daher immer zunächst Ruhe bewahren und anwaltlichen Rat einholen. Oftmals lässt sich die Angelegenheit zu Ihren Gunsten klären.
Beachten Sie: Als Anschlussinhaber haften Sie zunächst für Rechtsverletzungen, die über Ihren Internetzugang begangen wurden. Aufgrund der Protokollierung der IP-Adresse und der Auskunft des Providers besteht eine vermutete Täterschaft des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung. Diese lässt sich jedoch entkräften. Insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber auch anderen Personen Zugang zum Internetanschluss eingeräumt hat (z.B. über das W-Lan Netzwerk), lehnen die Gerichte eine Vermutung für die Begehung der Urheberrechtsverletzung ab.
Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung bekommen haben, dann führen Sie unseren Abmahncheck durch. Unsere Kanzlei hat dieses Tool für alle Abgemahnten entwickelt. Sie können damit sehr schnell prüfen, ob die Gerichte in Ihrem Fall eine Täterhaftung annehmen würden und unserer Kanzlei die Abmahnung zur weiteren Prüfung übermitteln.

3. Folgen einer Filesharing Abmahnung

Eine Filesharing Abmahnung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Neben einer Forderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung drohen Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche. Verfallen Sie nicht in Panik, aber versuchen Sie die Sache auch nicht auszusitzen. Empfänger von Filesharing Abmahnungen haben häufig Glück im Unglück.
Zum einen wegen der Anwaltskosten. Diese sind wegen § 97a Abs. 3 UrhG begrenzt. Dies gilt allerdings nur für den außergerichtliche Forderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und nur für die Kosten des Anwalts des Rechteinhabers. Die Begrenzung hat keine Auswirkung auf die eigenen Anwaltskosten und Kosten im gerichtlichen Verfahren. Zum anderen hat sich seit dem BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens, klar dahingehend positioniert, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen haftet. Der Inhaber des Internetanschlusses kann die Vermutung einer täterschaftlichen Begehung erschüttern und damit im besten Fall die Abmahnung vollständig abwehren.
Sie sehen also, dass die "Kopf in den Sand" Strategie die schlechteste Option ist. Haben Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten, dann deswegen, weil Sie über die IP Adresse Ihres Anschlusses als Täter identifiziert wurde. Egal ob Sie oder eine Dritte Person (z.B. Kinder oder WG-Bewohner) als Täter in Frage kommen. Wenn Sie nichts unternehmen, dann kann der Abmahner nur davon ausgehen, dass die Abmahnung berechtigt ist und wird die Frage der Verantwortung vor Gericht klären. Wenn Sie also eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Sollte die Filesharing Abmahnung berechtigt sein, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum handeln.
Denn in den meisten Fällen lässt sich eine Senkung der Forderung erreichen und Sie profitieren von den gedeckten Anwaltskosten. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, dann gehen wir dem auf den Grund. Wir analysieren den Sachverhalt und erklären der Gegenseite, dass die Weiterverfolgung der Abmahnung sinnlos ist. Durch unsere tägliche Arbeit mit Abmahnungen kennen wir viele Abmahnkanzleien und wissen, wie wir für die das bestmögliche Ergebnis erreichen können.

4. Wie setzen sich die Forderungen zusammen?

Mit Filesharing Abmahnungen werden typischerweise drei Forderungen geltend gemacht: Abgabe einer Unterlassungserklärung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz.
Mit einer Unterlassungserklärung verlangt der Rechteinhaber vom Abgemahnten die verbindliche Zusage, die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing künftig zu unterlassen. Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung folgt aus § 97 Abs. 1 UrhG. Als Anschlussinhaber sollen Sie sich verpflichten, das illegale Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien über Tauschbörsen oder andere Peer-to-Peer-Netzwerke einzustellen. Die Unterlassungserklärung ist meist mit einer Vertragsstrafe verbunden, die bei erneutem Verstoß fällig wird. Wichtig: Lassen Sie die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt prüfen, da diese oft zu weitreichend formuliert ist und unnötige Verpflichtungen enthält. Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, dann ist dieser Service inklusive.
Der Aufwendungsersatz bezeichnet die Kosten, die dem Rechteinhaber durch die Rechtsverfolgung der Urheberrechtsverletzung entstanden sind. Bei einer Filesharing Abmahnung umfasst dies hauptsächlich die Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei sowie die Ermittlungskosten zur Feststellung der IP-Adresse des Anschlussinhabers. Der Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen folgt aus § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG. Die Höhe des Aufwendungsersatzes richtet sich nach dem Streitwert der Angelegenheit, dieser ist aber seit einer Gesetzesänderung bei privaten Nutzern auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Die Begrenzung der Anwaltskosten ist allerdings beschränkt auf den Unterlassungsanspruch. Hinzu kommen die Kosten für den Lizenzschaden. Die Kosten müssen im Abmahnschreiben aufgeschlüsselt werden. Eine typische Darstellung sieht so aus:
Auszug Frommer Legal Filesharing Abmahnung - Darstellung Anspruch Kostenerstattung
Auszug Frommer Legal Filesharing Abmahnung - Darstellung Anspruch Kostenerstattung
Wichtig: Die Forderungen in Abmahnschreiben können in bestimmten Fällen auch über dieser Grenze liegen. Unsere Kanzlei prüft in jedem Fall, ob die im Abmahnschreiben angegebenen Beträge richtig sind.
In den allermeisten Fällen ist die Frage nach der Höhe des Lizenzschadens wesentlich interessanter. Hat jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen, dann hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Rechteinhaber hat nach dem Gesetz drei Möglichkeiten, um den Schadensersatz zu berechnen. Die wichtigste Methode bei Filesharing Abmahnungen ist die Lizenzanalogie. Dabei wird ermittelt, was der Rechteinhaber für eine legale Nutzung der geteilten Dateien als Lizenzgebühr hätte verlangen können.
Ob Filme, Serien oder Musik, die Ermittlung richtet sich nach den üblichen Marktpreisen. Der tatsächliche Schaden wird jedoch meist höher angesetzt, da durch das Teilen in Tauschbörsen die Inhalte theoretisch unbegrenzt vielen Nutzern zur Verfügung stehen. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Aktualität des Werks und der Dauer der Verfügbarkeit in der Tauschbörse.
Wichtig: Einige Rechteinhaber und Abmahnkanzleien tendieren dazu, die Höhe des Lizenzschadens in Fällen von Filesharing Abmahnungen zu überziehen. Der Hintergrund ist klar, Nutzer von Filesharing Software sollen abgeschreckt werden, Filme, Musik, Serien oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalt zu teilen. Machen Sie sich hier keine Illusionen, die Aufgabe der Kanzleien ist es, das beste Ergebnis für die Rechteinhaber rauszuholen. Wir halten dagegen, für unsere Mandanten können wir in der Regel zumindest die Höhe des Lizenzschadens verhandeln, wenn nicht sogar die Abmahnung vollständig abwehren.

5. Reaktion auf eine Filesharing Abmahnung

Viele Abgemahnte stellen uns die Fragen, ob sie die Abmahnung nicht einfach aussitzen können, sie haben schließlich keine Urheberrechtsverletzung begangen und daher nichts zu befürchten, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt. Andere haben mal gehört, dass Abmahner die Rechtsverletzung nicht vor Gericht verfolgen würden und es daher zu einer Verjährung kommen würde. Diese und weitere "Tipps" finden sich häufig in Internetforen und werden dort von Menschen ohne Fachwissen verbreitet. Machen Sie diesen Fehler nicht, insbesondere nicht als Inhaber des Internetanschlusses.
Tragen Sie als Abgemahnter nichts vor, so kann dies schnell zu einer Klage führen. Denn grundsätzlich darf der Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Eine Klage ist oft das Gegenteil von dem, was sich Abgemahnte wünschen. Denn die Begrenzung des Streitwerts gilt nur außergerichtlich. Das bedeutet, dass die Angelegenheit zunächst hohe Anwaltskosten für den Abgemahnten nach sich zieht, die er nur erstattet bekommt, wenn er die Klage auch gewinnt.
In vielen Fällen ist dies nicht einmal ausgeschlossen. Allerdings ist zu beachten, dass die Gerichte in vielen Fällen auf einen Vergleich hinwirken und die Parteien einen solchen abschließen. Am Ende bleibt der Abgemahnte daher meist auf seinen eigenen Kosten sitzen. In den allermeisten Fällen wollen die Abgemahnten die Filesharing Abmahnung daher schnell erledigen und hinter sich bringen. Die Abmahnung kostet sie Zeit und Geld. Wir helfen Ihnen beides zu sparen.
Wir kennen die Abmahnkanzleien, die sich auf Filesharing Abmahnungen spezialisiert haben und analysieren laufend deren Strategien. Unser Ziel ist es die Filesharing Abmahnung ganz abzuwehren oder bereits außergerichtlich einen für Sie möglichst günstigen Vergleich rauszuholen. Daher gilt: Ein Anwalt hilft sowohl in den Fällen, in denen Sie die Rechtsverletzung tatsächlich begangen haben, als auch in den Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde. Denn gerade in in diesen Fällen wird ein mit Abmahnungen vertrauter Anwalt der Gegenseite klarmachen, dass die Ansprüche nicht bestehen und der Abmahner vor Gericht kein Recht bekommen wird. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Abmahnung nicht weiter verfolgt wird und schließlich eine Verjährung eintritt.

6. Lohnt es sich bei Filesharing Abmahnungen einen Anwalt zu beauftragen?

Eine Filesharing Abmahnung sollten Abgemahnte nicht ohne rechtlichen Beistand beantworten. Ein auf Filesharing Abmahnungen spezialisierter Rechtsanwalt sollte das Abmahnschreiben prüfen und Ihnen eine Ersteinschätzung geben. Dies macht Abmahnheld im Rahmen des kostenlosen Abmahnchecks. Aus unserer Sicht macht es immer Sinn, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen. Das hat folgende Hintergründe:
a) Sparen Sie Zeit: Viele Empfänger einer Filesharing Abmahnung sind zunächst sehr erschrocken und fangen an im Internet nach Rat zu suchen. Wie so oft, werden Sie zu rechtlichen Themen viele richtige aber auch falsche Informationen finden. Dies hat mehrere Nachteile. Sie verlieren z.B. viele Zeit um sich in das Thema Filesharing Abmahnungen einzuarbeiten. Abmahnheld erledigt für den gesamten Schriftverkehr mit der Kanzlei des Rechteinhabers und weiß, worauf es rechtlich ankommt. So sparen Sie Zeit und können sich gleichzeitig sicher sein, dass die Sache in guten Händen ist.
b) Vermeiden Sie Fehler: Selbst wenn Sie dutzende Stunden in die Recherche und Kommunikation mit dem Gegner investieren, am Ende bleibt ein erhebliches Restrisiko, dass Sie etwas falsch machen. Filesharing Abmahnungen spielen sich zwischen Urheberrecht, Zivilprozessrecht und allgemeinem Zivilrecht ab. Die Gefahr, dass Sie aktuelle Rechtsprechung übersehen oder dem Gegner versehentlich falsche Informationen liefern ist groß. Wenn wir Sie vertreten, dann erhalten Sie zudem wertvolle Hinweise, um weiteren Schaden zu vermeiden, insbesondere Verstöße gegen die Unterlassungserklärung.
c) Zeigen Sie Stärke: Viele Mandanten machen die Erfahrung, dass die Kanzlei des Gegners sie zunächst nicht Ernst nimmt, wenn sie selbst wegen der Abmahnung aktiv werden. Ihre Einwände und Ihr Vortrag werden einfach ignoriert. Noch schlimmer wird es, wenn Sie der Gegenseite versehentlich wichtige Informationen liefern, die gegen Sie verwendet werden können. Dies führt am Ende ebenfalls dazu, dass die Abmahnung häufig vor Gericht endet. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite zeigen Sie Stärke und signalisieren dem Gegner, dass Sie sich wehren können.
Auszug Frommer Legal Filesharing Abmahnung - Antworten von Mandanten werden in der Regel ignoriert
Auszug Frommer Legal Filesharing Abmahnung - Antworten von Mandanten werden ignoriert
d) Senken Sie Kosten: Als Abgemahnter wollen Sie in der Regel Geld sparen. Entweder durch die vollständige Abwehr der Filesharing Abmahnung oder zumindest durch die Herabsetzung der Forderung. Neben den oben aufgezählten Vorteilen sehen wir auch hier einen guten Grund, um die Sache an einen mit Filesharing Abmahnungen vertrauten Rechtsanwalt zu übergeben.
Durch jahrelange Erfahrung und die Bearbeitung tausender Abmahnungen wissen wir, dass längst nicht jede Abmahnung gerichtlich verfolgt wird. Dies setzt allerdings voraus, dass der Kanzlei des Gegners sehr deutlich klargemacht wird, dass Sie weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung haften. Das übernehmen wir für Sie. So steigen die Chancen, dass die Angelegenheit zum Schluss nicht vor Gericht landet. Aber auch im Falle eines Vergleichs zeigt sich, dass die Einschaltung eines Anwalts Sinn ergibt. Da wir Ihnen nur einen fairen Fixpreis berechnen, haben sie die Ihre Anwaltskosten meistens bereits nach dem ersten Schreiben wieder raus. Danach verhandeln wir aber weiter und schaffen es auch fast immer, dass Sie insgesamt Geld sparen.

7. Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen?

Urheberrechtsverletzungen sind von den meisten Rechtsschutzversicherungen ausgenommen. Wird Ihnen eine Rechtsverletzung vorgeworfenen, dann kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung um zu erfahren, ob Ihr Tarif auch urheberrechtliche Sachverhalte umfasst. Gerade bei Filesharing Abmahnungen haben die Premium Tarife der Versicherer Bausteine, die eine Übernahme der Kosten beinhalten.

8. Wer haftet in einer Wohngemeinschaft?

Bei einem Internetanschluss in einer Wohngemeinschaft haben Sie als Anschlussinhaber gute Chancen, eine Abmahnung wegen Filesharing vollständig abzuwehren. Die Rechtsprechung erkennt an, dass in Mehrpersonenhaushalten jeder Mitbewohner eigenständig und ohne ständige Überwachung das Internet nutzen darf. Der Anschlussinhaber muss seine Mitbewohner nicht fortlaufend kontrollieren oder anlasslos über rechtmäßiges Verhalten belehren.
Besonders interessant ist die Situation, wenn der Anschlussinhaber selbst nicht mehr in der Wohnung lebt: In diesem Fall haftet er nach aktueller Rechtsprechung nicht als Störer für mögliche Urheberrechtsverletzungen seiner Untermieter über den Internetanschluss. Sie haben als Anschlussinhaber einer WG eine Filesharing ABmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen bei der Abwehr der Abmahnung.

9. Hafte ich für meine minderjährigen Kinder?

Die Rechtslage bei Minderjährigen und Filesharing wurde durch wichtige BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12 – Morpheus) konkretisiert. Demnach können sich Eltern von der Haftung befreien, wenn sie bei einem einsichtsfähigen Kind ab 13 Jahren nachweisen können, dass sie das Kind über illegales Filesharing aufgeklärt haben, die Nutzung von Tauschbörsen ausdrücklich untersagt haben, diese Regeln auch kontrolliert haben. Die Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht hängen dabei stark vom Alter und der Reife des Kindes ab. Je jünger das Kind, desto strenger sind die Überwachungspflichten der Eltern beim Internetanschluss. Bei älteren, verständigeren Kindern reichen klare Belehrungen und Verbote meist aus.
Wichtig zu wissen: Ab dem Alter von 7 Jahren können Kinder selbst für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, sofern sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Dies bedeutet, dass entweder die Eltern als Anschlussinhaber oder das Kind selbst für illegales Filesharing zur Verantwortung gezogen werden können.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und Ihr Kind als Verletzter in Betracht kommt, dann müssen Sie ihr Kind nicht ans Messer liefern. In derartigen Konstellationen ist es besonders wichtig, richtig auf die Abmahnung zu reagieren. So können Sie ich verteidigen, ohne dem Abmahner zu viele Informationen zu liefern, die Ihr Kind belasten würden.
Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharing
Laden Sie die Abmahnung hoch und ein Anwalt wird sich mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen melden.

10. Hafte ich für Mieter oder Besucher?

Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zunächst zwischen materiellen und immateriellen Schäden (§ 97 Abs. 2 UrhG). Für materielle Schäden gilt der Grundsatz der Totalreparation. Der Rechteinhaber ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Verletzung seines Urheberrechts nicht eingetreten wäre. In den meisten Fällen berechnen Abmahner den Schaden nach der Lizenzanalogie. Danach wird zunächst ermittelt, ob der Urheber eine eigene Lizenzierungspraxis hat. Falls nicht, dann wird ein Vergleich mit branchenüblichen Vergütungen gezogen. Viele Abmahner berufen sich dann auf die Preisempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (sog. MFM-Tabelle). Die Anwendbarkeit dieser Empfehlungen ist umstritten. Längst nicht alle Gerichte folgen diesen Empfehlungen.
Zusätzlich zu diesem einfachen Lizenzschaden gewähren die Gerichte regelmäßig einen Aufschlag von 100 % wegen unterlassener Urhebernennung. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr eindeutig, weil der Urheber des Fotos ein erhebliches Interesse an der Nennung seines Namens, insbesondere im Internet hat. Denn jede Urhebernennung ist eine Werbung für den Urheber. Allerdings kann der Anspruch nicht immer geltend gemacht werden, weshalb eine genaue Analyse der Abmahnung und Kenntnisse im Bildrecht vor unberechtigt hohen Kosten schützen können.
Wie hoch der Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung ist, hängt daher immer vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn Sie uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, dann treten wir mit der Gegenseite in Kontakt und verhandeln auch die Höhe des Lizenzschadens.

11. Woher hat der Abmahner meiner IP‒Adresse?

Die Rechteinhaber beauftragen in der Regel spezialisierte Kanzleien mit der Suche und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Insbesondere Kanzleien wie Frommer Legal, RKA und Nimrod haben sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing spezialisiert. Dabei werden die öffentlich sichtbaren IP-Adressen derjeniger erfasst, die urheberrechtlich geschützte Inhalte teilen. Mit diesen IP-Adressen erwirken die Rechteinhaber einen gerichtlichen Beschluss. Erst mit diesem Beschluss dürfen die Internet-Provider die Adressdaten der Anschlussinhaber herausgeben

12. Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Ob Sie Unterlassungserklärung unterschreiben sollten hängt von vielen Faktoren ab. Vorab zur Klarstellung: die Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis. Allerdings kann es sein, dass die abmahnende Kanzlei Ihnen eine Unterlassungserklärung mit einem Zahlungsversprechen vorlegt und zwar so formuliert, dass darauf ein Schuldanerkenntnis folgt. Das liegt im Interesse des Rechteinhabers und ist nicht zu beanstanden. Die gegnerische Kanzlei hält sich an das geltende Recht und versucht nur ein optimales Ergebnis für Ihren Mandanten rauszuholen.
Daneben kommt es sehr darauf an, ob Sie den Grund für die Abmahnung kennen. Hat sich z.B. ein Nachbar über Ihr W-Lan Zugang zum Internet verschafft, dann gilt es erst mal Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Andernfalls droht schnell ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Wenn Sie uns mi der Abwehr der Filesharing Abmahnung mandatieren, dann kümmern wir uns natürlich auch um die Unterlassungserklärung und beantworten Ihnen gerne individuell jede Frage dazu.

13. Wann drohen Mahnbescheid und Gerichtsverfahren?

Filesharing Abmahnungen werden oftmals als ungerecht empfunden, dabei sollen sie genau das nicht sein. Egal ob Film, Musik oder Fotos. Urheber haben Rechte und dürfen diese auch verteidigen. Damit allerdings die Kosten möglichst gering gehalten werden und die Gerichte nicht überlastet werden, hat der Gesetzgeber das Mittel der Abmahnung eingeführt.
Reagieren Sie nicht auf die Abmahnung oder unterzeichnen Sie ohne Begründung die Unterlassungserklärung, dann steigt das Risiko, dass der Urheber seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen wird. In den Fällen einer abgegebenen Unterlassungserklärung folgt meistens ein gerichtliches Mahnverfahren. Reagieren Sie auch in Mahnverfahren nicht, dann kommt es zu einem Mahnbescheid und der Gegner kann seine Forderung vollstrecken. Reagieren Sie gar nicht, dann folgt meistens ein streitiges Gerichtsverfahren, in dem der Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadensersatz klagt.

14. Wann verjähren die Ansprüche bei einer Filesharing Abmahnung?

Der Unterlassungsanspruch wegen einer Urheberrechtsverletzung verjährt innerhalb der Regelfrist, diese beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist gilt auch für den Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten und Aufwendungsersatz. Die Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch beträgt 10 Jahre (§ 102 S. 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB). Mehr dazu finden Sie in unsere FAQ Urheberrecht - Wann verjähren die Ansprüche?

15. Was macht Abmahnheld für mich?

Wenn Sie uns mit der Abwehr der Filesharing Abmahnung beauftragen, dann betreuen wir Sie in der Regel außergerichtlich. Wurden Ihnen bereits Mahnbescheid oder Klage zugestellt, dann vertreten wir Sie ebenso. In jedem Fall klären wir zunächst den Stand der Angelegenheit auf. Wir analysieren die Abmahnung, besprechen mit Ihnen die Vorwürfe und beraten Sie im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Als Mandant erhalten Sie immer eine klare Empfehlung, dabei orientieren wir uns stets an Ihren Vorstellungen. Ob Sie nach Möglichkeit die Abmahnung vollständig abwehren möchten, bereit sind ggf. ein Gerichtsverfahren einzugehen oder ob wir den Fall für Sie verhandeln sollen. Wir kümmern uns um Ihren gesamten Fall, übernehmen den Schriftwechsel mit der Gegenseite, Telefonate und Unterzeichnung aller erforderlichen Dokumente. Gleichzeitig halten wir Sie immer auf dem Laufenden über den Stand der Dinge.