Abmahnung Bildrechte - Tipps & Hilfe vom Anwalt für Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen Bildnutzung und Verwendung von Fotos, Videos oder Bildmaterial erhalten? Wir prüfen die Abmahnung und helfen Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte. Als Profis für Fotorecht kennen wir die rechtlichen Fallstricke.
Abmahnheld - Ihr Abmahnanwalt
unsere MISSION

Abmahnung wegen Bildnutzung? Zahlen Sie weniger oder nichts!

Täglich werden Abmahnungen wegen Bildnutzung ausgesprochen. Wir helfen Ihnen bei Abmahnungen und schützen Sie vor unwirksamen und überhöhten Forderungen.
Erlangen Sie Klarheit
Erfahren Sie unkompliziert, schnell und kostenlos, ob es sich lohnt, gegen die Abmahnung wegen Nutzung fremder Bilder vorzugehen. Sehen wir keine Chance für eine Verbesserung Ihrer Lage, dann sagen wir Ihnen das auch.
Vermeiden Sie Fehler
Überlassen Sie uns die Verhandlung mit dem Gegner, um sich vor unnötigen Risiken zu schützen. Bei einer Bildrechte Abmahnung wird jedes Wort gegen Sie verwendet. Wir halten dagegen.
Senken Sie Ihre Kosten
Durch jahrelange Bearbeitung von Abmahnungen wegen Bildnutzung wissen wir, dass die Forderungen in vielen Fällen durch konsequente und zielführende Verhandlungen erheblich gesenkt oder sogar ganz abgewiesen werden können.
Verteidigen Sie Ihre Rechte
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Sie haben auch Rechte, machen Sie diese geltend, indem Sie einen Anwalt einschalten, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und über umfassende Erfahrung im Bereich des Fotorechts verfügt.
Ihre Vorteile

Diese Erfahrung haben Mandanten bei uns gemacht

SO FUNKTIONIERT ABMAHNHELD

Drei einfache Schritte zum Recht

Wir sind eine der modernsten Kanzleien Deutschlands. Sie können uns zu jeder Zeit kontaktieren. Vom Erstkontakt bis zur Ausführung des Mandats vergehen im besten Fall wenige Stunden.
Abmahncheck starten
Sie haben eine Abmahnung wegen Bildnutzung erhalten? Das ist ärgerlich aber kein Grund zur Panik. Übermitteln Sie uns die Abmahnung einfach über unser Online Formular. Wir helfen Unternehmen und Verbrauchern.
Ersteinschätzung erhalten
Wir prüfen die Abmahnung, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, die Forderungen berechtigt sind und besprechen mit Ihnen das beste Vorgehen zur Abwehr der Abmahnung. Kostenlos & Unverbindlich.
Wir verteidigen Ihre Rechte
Erst im Anschluss erfolgt auf Wunsch eine Beauftragung durch Sie. Wir treten dann mit dem Abmahner oder seinem Anwalt in Kontakt. Dadurch sorgen wir dafür, dass die notwendigen Fristen gewahrt werden und verhandeln ein positives Ergebnis für Sie.
In welcher Sache können wir Ihnen helfen?
Starten Sie jetzt den Abmahnheck und erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung wegen Bildnutzung. Die Durchführung dauert nur 3 Minuten.
DAS sind wir

Ihr zuverlässiger Partner bei Abmahnungen wegen Bildnutzung

"Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich illegal urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial genutzt haben? Damit sind Sie nicht allein. Jährlich werden Tausende Abmahnungen verschickt, weil Unternehmen und Privatpersonen versehentlich geschützte Bilder genutzt haben. Nach meiner Erfahrung sind viele Abmahnungen fehlerhaft oder überzogen. Meine Kanzlei berät Mandanten seit Jahren im Urheber- und Medienrecht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, wir kennen die meisten Abmahner. Mit Abmahnheld haben wir uns darauf spezialisiert, Schadensersatzansprüche durch Abmahnschreiben abzuwehren und Abgemahnte vor hohen Kosten zu schützen."
Marcin Zieliński LL.M.
Rechtsanwalt
Ein Anwalt dem Sie vertrauen können
Abmahnheld ist zu 100% ein anwaltlicher Service, nur moderner als der Anwalt den Sie kennen. Wenn Sie uns wegen einer Bildnutzung Abmahnung mandatieren, dann steht Ihnen von Anfang bis Ende des Mandats ein Rechtsanwalt zur Seite, der ausschließlich Ihr Interesse vertritt. Unabhängig, kompetent und fokussiert.
Fokussiert auf Abmahnungen
Wir können auch anders, aber am liebsten machen wir Abmahnungen. Warum? Abmahnungen auch wegen Bildern sind ein Mittel um außergerichtlich Streit beizulegen. Das können wir gut. Denn wir sind nicht nur juristisch tief im Thema eingearbeitet, wir verfügen auch über die notwendige Erfahrung, um Verhandlungen zu Ihren Gunsten zu führen.
Mandantenorientiert
Zufriedene Mandanten sind unsere Mission. Wir wollen Ihr Problem mit der Abmahnung wegen Bildnutzung lösen und nicht sinnlose Verfahren führen. Daher bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Wir teilen Ihnen genau mit, wie wir Ihnen mit der Abmahnung helfen können und wie hoch die Kosten sind. Wenn Sie uns beauftragen, dann leiten wir noch am selben Werktag alle erforderlichen Schritte ein, um Ihre Rechte zu schützen.

100% Anwaltlicher Service

Top-Bewertungen

Hilfe bei Abmahnungen wegen Bildnutzung

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblich illegaler Bildnutzung erhalten haben, sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite finden Sie Hilfe und alle wichtigen Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Bildnutzung. Eine Abmahnung im Urheberrecht ist in der Regel mit einer Aufforderung zur Zahlung eines Lizenzschadens und Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Abmahnheld ist ihr Anwalt bei Abmahnungen im Urheberrecht und hilft auch Ihnen. Durch den Fokus auf Abmahnungen helfen wir kompetent, schnell und zu fairen Preisen. Wir haben Erfahrung aus diesem Bereich mit tausenden Abmahnungen und vertreten Mandanten außergerichtlich und bei Klagen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um schnell Klarheit über Ihre Situation zu erhalten und die Abmahnung möglichst erfolgreich abzuwehren.
Richtiges Verhalten bei einer Abmahnung wegen Bildnutzung
Antworten Sie dem Abmahner nicht
Versuchen Sie nicht mit dem Abmahner oder der Anwaltskanzlei zu verhandeln. Dabei können Sie versehentlich wichtige Informationen liefern. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Sichern Sie Beweise. Erstellen Sie ein Screenshot von dem Foto, welches Sie genutzt haben sollen.
Zahlen Sie nicht an den Abmahner
Oftmals werden mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung sofort Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Diese Beträge sind häufig zu hoch angesetzt. Wir prüfen umfassend, ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt und die Forderung berechtigt ist.
Starten Sie den Abmahncheck
Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sonst droht eine Unterlassungsklage. Schreiben Sie uns so früh wie möglich an. Wir besprechen mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Fall, damit wir die Abmahnung in Ihrem Sinne abwehren können.

Abmahnkanzleien und Abmahner

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann ist uns der Abmahner oder die beauftragte Kanzlei häufig schon bekannt. Daher wissen wir, wo wir ansetzen müssen, um die Abmahnung bestmöglich abzuwehren. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste bekannter Kanzleien und Abmahner (z.B. Unternehmen, Bildagenturen und Fotografen), die regelmäßig Abmahnungen versenden. Wenn Sie Adressat eines Schreibens sind und zur Unterlassung oder Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden, dann sollten Sie uns dies unbedingt vorlegen.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnungen wegen illegaler Bildnutzung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie angeblich Bilder, Videos oder Fotos ohne entsprechende Bildrechte verwendet haben sollen, dann ist das sehr ärgerlich. Abmahnungen in diesem Bereich werden regelmäßig nicht durch den Urheber selbst, sondern durch seinen Anwalt versendet. Das macht solche Abmahnungen teuer. Gefordert wird in der Regel Schadensersatz und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Abgemahnte Personen sind häufig schockiert, weil sie nicht wussten, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist. Nachfolgend haben wir für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen bei Abmahnungen wegen Verstoß gegen Bildrechte zusammengefasst. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter +49 30 6293 73252 oder schreiben Sie uns eine E‒Mail.
Hilfe bei Abmahnungen wegen Bildmaterials
Laden Sie die Abmahnung hoch und ein Anwalt wird sich mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen melden.

1. Was ist eine Abmahnung wegen illegaler Bildnutzung?

Eine Abmahnung wegen illegaler Foto bzw. Bildnutzung ist ein rechtliches Mittel, um auf eine Verletzung des Urheberrechts hinzuweisen. Wenn jemand ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Lizenz verwendet (z.B. auf einer Internetseite), kann der Rechteinhaber eine solche Abmahnung aussprechen. Darin fordert der Abmahner in der Regel Löschung des Bildes, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Die Abmahnung dient dazu, Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu klären, was meist kostengünstiger ist als ein Gerichtsprozess. Wird eine solche Abmahnung ignoriert, können weitere rechtliche Schritte folgen.
Übrigens: Internetseiten werden regelmäßig durch Dienstleister daraufhin überprüft, ob eine Verletzung von Bildrechten vorliegt. Wenn Sie eine Internetseite betreiben, sollten Sie daher unbedingt Bildrechtsverletzungen vermeiden.
Tipp: Ignorieren Sie die Abmahnung wegen eines Bildes nicht. Das kann teuer werden.

2. Wann sind Bilder urheberrechtlich geschützt?

Kurzum: Bilder, Fotos, Videos sind in der Regel durch das Urheberrecht geschützt. Wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, regelt das Urhebergesetz (UrhG). Bilder und Videos gehören nach § 2 UrhG zu den geschützten Werken, an denen ein Urheberrecht entsteht. Das Urheberrecht schützt sowohl Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) als auch Lichtbilder (§ 72 UrhG). Der Unterschied richtet sich nach der sog. Höhe der geistigen Schöpfung. Lichtbildwerke müssen eine kreativ-künstlerische Leistung des Fotografen zum Ausdruck bringen (z.B. Architekturfoto), Lichtbilder sind technische Fotoaufnahmen (z.B. einfaches Produktfoto), sie werden oftmals auch als Schnappschüsse bezeichnet. Die Unterscheidung wirkt sich auf den Schadensersatz aus und ist wichtig für die Schutzdauer des Urheberrechts.
Übrigens: Das Urheberrecht entsteht mit Herstellung des Bildes. Im Internet findet sich häufig die Behauptung, Fotografien müssten in ein Register eingeraten werden oder mit einem Urheberrechtsvermerk bzw. Copyright Hinweis (©) versehen werden. Das ist falsch. Eine solche Pflicht kennt das europäische und deutsche Urheberrecht nicht.
Tipp: Nahezu jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt.

3. Wie lange sind Bilder urheberrechtlich geschützt?

Bilder sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt, solange der Urheber lebt und noch 70 Jahre nach seinem Tod. Dies gilt für Lichtbildwerke. Bei einfachen Lichtbildern, wie Schnappschüssen, besteht der Schutz für 50 Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung.
Tipp: Auch sehr alte Fotos sind geschützt.

4. Dürfen fremde Bilder niemals ohne Nutzungsrechte verwendet werden?

Das Urheberrecht am Bild liegt beim Fotografen und schützt diesen sehr umfassend. Er allein entscheidet über die Nutzung seines Werkes, also z.B. darüber ob das Bild vervielfältigt oder veröffentlicht wird. Allerdings sieht das Gesetz sogenannte Schranken vor. Denn es gibt Situationen, in denen das Interesse des Urhebers am Schutz seines geistigen Eigentums hinter dem Interesse der Allgemeinheit zurücktreten muss (z.B. Nutzung des Fotos in Schulbüchern).
Tipp: In sehr seltenen Fällen kann ein Foto ohne Erlaubnis genutzt werden

5. Was ist, wenn ich dachte das Bild sei nicht urheberrechtlich geschützt?

Auch wenn es Sie überraschen mag, hier gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Viele Personen suchen im Internet nach Bildern für ihre Website oder Social Media Profile. Was sie nicht wissen: Allein der Umstand, dass das Bild im Internet frei verfügbar ist (z.B. Google Bildersuche oder Website des Fotografen) bedeutet nicht, dass der Rechteinhaber in die Nutzung des Bildes eingewilligt hat.
Selbst wenn Sie aufgrund eines fehlerhaften Hinweises im Internet davon ausgehen, dass die Nutzung erlaubt ist, besteht die Möglichkeit einer Abmahnung. Dies gilt auch, wenn ein Dritter Ihnen fälschlicherweise zusichert, die Nutzung sei legal. Denn der Anspruch auf Unterlassung ist nach § 97 UrhG verschuldensunabhängig. Die Aufforderung zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte daher nicht ignoriert werden.
Nur für den Anspruch auf Schadensersatz kommt es an, ob Sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Allerdings gelten hohe Sorgfaltsanforderungen. Der Verwerter ist verpflichtet, die Berechtigung zur Nutzung des Werks zu überprüfen und sich Gewissheit über die Erlaubnis zu verschaffen und trägt das Risiko eines Sachverhalts- oder Rechtsirrtums.
Achtung: Diverse Portale im Internet wie z.B. Flickr, Fotolia oder Unsplash (sog. Bilder-Datenbanken) bieten Bildmaterial zur kostenlosen Verwendung an. Auch hier gilt, dass der Urheber allein über die Bildnutzung entscheidet. Wurden seine Bilder dort z.B. ohne seine Kenntnis hochgeladen, dann haftet nicht die Bilder-Datenbank, sondern Sie. Überlegen Sie sich daher ganz genau, welche Bilder Sie verwenden wollen, zum Beispiel auf Ihrem Internetauftritt. Vergewissern Sie sich im Zweifel beim Urheber über das Bildrecht. Wenn Sie hingegen bei einer Bildagentur Bildrechte erwerben, dann können Sie die Abmahnung entweder abwehren oder die Agentur in Regress nehmen.
Tipp: Eine Abmahnung ist trotz Fahrlässigkeit berechtigt

6. Welche Personen dürfen bei einer Verletzung von Bildrechten abmahnen?

Die sog. Aktivlegitimation zur Aussprache einer Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen hat der Urheber eines Werkes, also der Fotograf. Häufig übertragen Urheber aber ausschließliche Nutzungsrechte und Verwertungsrechte an Rechteinhaber, wie zum Beispiel Stock-Portale. Daher ist wichtig, dass die Abmahnung genau durch einen Rechtsanwalt geprüft wird.
Urheber und Rechteinhaber können im Falle einer Urheberrechtsverletzung selbst tätig werden oder eine Anwälte mit der Abmahnung beauftragen. Aus diesem Grund werden die allermeisten Abmahnungen im Urheberrecht durch einen Anwalt oder Fachanwalt im Namen des Rechteinhabers ausgesprochen.
Tipp: Sowohl Fotografen als auch Agenturen können abmahnen

7. Darf eine Abmahnung wegen eines Bildes ohne Vorwarnung ausgesprochen werden?

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Abgemahnten zur Abwehr einer Abmahnung häufig vortragen, der Urheber oder Rechteinhaber müsse erst mal einen Hinweis an den Verletzer senden (sog. take down notice), damit dieser eine Chance hat das Bild zu löschen und erst danach dürfe eine Abmahnung ausgesprochen werden. Das stimmt nicht. Ein solches Prinzip kennt das deutsche Recht nicht. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie die Abmahnung aufgrund eines solchen Irrtums ignorieren, droht schnell ein Gerichtsverfahren. Ein weiterer Grund, warum Sie sich bei Abmahnungen im Bereich Bildrechte in jedem Fall an einen Anwalt wenden sollten.

8. Welche Abmahnkosten wegen unerlaubter Bildnutzung kommen auf mich zu?

Abmahnungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen sind häufig kostspielig. Der Abmahner hat das Recht, die Kosten der Abmahnung erstattet zu bekommen, inklusive Dokumentationskosten und Schadensersatz zu fordern (sog. Lizenzschaden). Insbesondere die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung führt zu hohen Kosten. Je nach Fall kommen bei einer Abmahnung wegen eines Bildes schnell Beträge von über 2000 EUR zusammen. Aus unserer Erfahrung mit der Abwehr von Abmahnungen wissen wir, dass die meisten Abmahnungen wegen Bildrechten sehr hohe Beträge ansetzen, weshalb wir Ihnen in den allermeisten Fällen wirtschaftlich sinnvoll helfen können.

9. Wie berechnen sich die Anwaltskosten für eine Abmahnung wegen Bildnutzung?

Der Abmahner fordert vom Abgemahnten in der Regel Ersatz für seine Anwaltskosten (§ 97a UrhG). Die Berechnung ist im Gesetz geregelt und richtet sich nach dem Gegenstandswert. Hier kommt es häufig zu Missverständnissen. Der Gegenstandswert ist nicht immer identisch mit dem Betrag, den Sie zahlen sollen. Als Gegenstandswert für den Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung akzeptieren die Gerichte Beträge zwischen 1.000 EUR und 12.000 EUR. Bei einem Gegenstandswert von 6.000 EUR betragen die geforderten Anwaltskosten 627,13 EUR (brutto). Dies gilt bei einer Nutzung eines oder mehrerer Fotos für gewerbliche Zwecke. Bei Privatpersonen sieht das Gesetz eine Begrenzung des Gegenstandswertes für die Unterlassungserklärung auf 1.000 EUR vor, was 124,00 EUR Anwaltskosten bedeutet. Dazu kommt der Wert für den Lizenzschaden und ggf. für den Auskunftsanspruch. Die Höhe der Anwaltskosten ist oftmals angreifbar. Wir kennen uns in diesem Bereich durch die Bearbeitung tausender Abmahnungen aus. Wenn Sie uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, dann treten wir mit der Gegenseite in Kontakt und verhandeln die Höhe der Abmahnkosten. Aus Erfahrung wissen wir: Ein Gerichtsverfahrne lohnt sich in den meisten Fällen für keine Seite der Abmahnung.

10. Wie berechnet sich der Schadensersatz bei der Verwendung fremden Bildmaterials?

Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zunächst zwischen materiellen und immateriellen Schäden (§ 97 Abs. 2 UrhG). Für materielle Schäden gilt der Grundsatz der Totalreparation. Der Rechteinhaber ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Verletzung seines Urheberrechts nicht eingetreten wäre. In den meisten Fällen berechnen Abmahner den Schaden nach der Lizenzanalogie. Danach wird zunächst ermittelt, ob der Urheber eine eigene Lizenzierungspraxis hat. Falls nicht, dann wird ein Vergleich mit branchenüblichen Vergütungen gezogen. Viele Abmahner berufen sich dann auf die Preisempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (sog. MFM-Tabelle). Die Anwendbarkeit dieser Empfehlungen ist umstritten. Längst nicht alle Gerichte folgen diesen Empfehlungen.
Zusätzlich zu diesem einfachen Lizenzschaden gewähren die Gerichte regelmäßig einen Aufschlag von 100 % wegen unterlassener Urhebernennung. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr eindeutig, weil der Urheber des Fotos ein erhebliches Interesse an der Nennung seines Namens, insbesondere im Internet hat. Denn jede Urhebernennung ist eine Werbung für den Urheber. Allerdings kann der Anspruch nicht immer geltend gemacht werden, weshalb eine genaue Analyse der Abmahnung und Kenntnisse im Bildrecht vor unberechtigt hohen Kosten schützen können.
Wie hoch der Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung ist, hängt daher immer vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn Sie uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, dann treten wir mit der Gegenseite in Kontakt und verhandeln auch die Höhe des Lizenzschadens.

11. Ist eine Abmahnung die mittels E‒Mail verschickt wird wirksam?

Die einzigen formellen Anforderungen an eine Abmahnung wegen Bildrechten sind in § 97a UrhG geregelt. Danach muss eine Abmahnung zwar einen bestimmten Inhalt haben, sie muss aber keiner speziellen Form entsprechen. Abmahnungen können daher per Brief, Fax, E-Mail und theoretisch sogar mündlich ausgesprochen werden.
In diversen Foren und Internetseiten finden sich hierzu falsche Informationen, weshalb viele Abgemahnte annehmen, eine per E-Mail versendete Abmahnung sei unwirksam oder es handle sich gar um einen Betrugsversuch. Dem ist nicht so. Immer mehr Abmahner versenden Abmahnungen aus praktischen Gründen per E-Mail.

12. Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung per E‒Mail wirksam?

Ein Unterlassungsvertrag ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis nach §§ 780, 781 BGB. Wenn Sie sich als Privatperson zur Unterlassung der Bildnutzung verpflichten wollen, dann geht das nur schriftlich, § 126 BGB. Das bedeutet Sie müssen die Unterlassungserklärung handschriftlich signieren und an den Abmahner versenden.
Bei Kaufleuten ist das anders. In diesem Bereich verzichtet § 350 HGB auf die Schriftform. Daher kann die Unterlassungserklärung auch per E-Mail, Fax oder BeA abgegeben werden. Wie sehen, sind die Gefahren bei Abmahnungen sehr verschieden, halten Sie die richtige Form nicht ein, drohen zusätzliche Kosten durch Gerichtsverfahren.
Wenn Sie Abmahnheld mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, müssen Sie sich über solche Gefahren keine Gedanken mehr machen. Senden Sie uns die erhaltenen Schreiben einfach zu und wir prüfen die Möglichkeiten zur Abwehr der Abmahnung.

13. Darf ich das Bildmaterial nach der Abmahnung nutzen?

In der Regel nicht. Mit der Abmahnung wird der Lizenzschaden für die vergangene Nutzung und ggf. Kosten für die unterlassene Urhebernennung geltend gemacht. Auch bei der Nachlizenzierung eines Bildes werden in der Regel keine weiteren Bildrechte eingeräumt.
Allerdings kommt es auch hier auf den Einzelfall an. Wenn Sie das Foto auch weiter nutzen möchten, kann im Rahmen der Abmahnung über die Nutzungsrechte verhandelt werden. Wenn Sie uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, übernehmen wir die Verhandlung für Sie und erreichen aufgrund unserer Erfahrung mit Urheberrechten in der Regel ein wesentlich besseres Ergebnis, als wenn Sie selbst verhandeln.

14. Ist die unerlaubte Nutzung von Bildern strafbar?

Ja. Bilderklau ist eine strafbare Handlung und der strafbare Bereich ist schneller erreicht, als oftmals gedacht. Kommt es zu einem Strafverfahren wegen illegaler Foto-Nutzung, dann droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 106 UrhG). Die Strafe kann sich auf bis zu 5 Jahre erhöhen. Jährlich werden ca. 9.000 Straftaten mit Bezug zu Urheberrechtsverletzungen erfasst.

15. Was ist, wenn ich eine Erlaubnis zur Verwendung des Fotos hatte?

In dem Fall sollten Sie sich an den Abmahner wenden, damit dieser die Abmahung zurücknimmt. Sollte er der Aufforderung nicht nachkommen, können Sie eine sog. negative Feststellungsklage erheben und Ersatz Ihrer Anwaltskosten fordern.
Hilfe bei Abmahnungen wegen Bildmaterials
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