Eine häufige Frage, deren Antwort stark vom Einzelfall abhängt, trotzdem wollen wir Ihnen ein paar grundlegende Aussagen dazu an die Hand geben: Grundsätzlich ist (nahezu) jedes Bild urheberrechtlich geschützt. Stimmt der Vorwurf, haben Sie also kein Nutzungsrecht (Lizenz) erworben, dann kann der Rechteinhaber einen Anspruch auf Lizenzschaden geltend machen. Nach unserer Erfahrung ist die Höhe des Schadensersatzes in vielen Forderungsschreiben jedoch überhöht, weil sie nicht den Einzelfall berücksichtigt (mehr dazu oben). Wenn Sie also eine Forderung der ECR European Copyright Research erhalten haben, dann stehen die Chancen gut, die Forderung teilweise erheblich zu senken. Bei Beträgen in der Größenordnung, wie sie die ECR in der Regel verlangt, lohnt sich eine Prüfung fast immer.
Selbst wenn die erhobenen Vorwürfe in Ihrem speziellen Fall zutreffen sollten, können wir in der Regel eine wirtschaftlich vorteilhafte Einigung erreichen. Diese sorgt dafür, dass Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite unter dem Betrag bleiben, der im Schreiben von Ihnen gefordert wird. Daher macht es wirtschaftlich fast niemals Sinn, die von der ECR geforderte Summe ohne unseren Einsatz zu bezahlen.
Aus diesem Grund sollten Sie nach Erhalt eines Schreibens der ECR European Copyright Research sofort unseren Abmahncheck durchführen. Auf diesem Wege konnten wir bereits vielen Betroffenen dabei helfen, die Angelegenheit fair und wirtschaftlich beizulegen.